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Die Stadt Velbert sucht zum 01.05.2025 engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen 14-monatigen Vorbereitungsdienst zur/zum
Stadtbauoberinspektorin bzw. Stadtbauoberinspektor (m/w/d)
im gehobenen bautechnischen Dienst (Beamtenlaufbahn) an. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung.
Haben Sie bereits einen Bachelor- bzw. Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Architektur und möchten sich noch weiter spezialisieren?
Dann bewerben Sie sich jetzt!


Stadtbauoberinspektorin bzw. Stadtbauoberinspektor (m/w/d)


Ihre Aufgaben:

Das Wichtigste im Überblick:

  • Beginn: 01.05.2025
  • Dauer: 14 Monate
  • Anwärterbezüge von z. Zt. monatlich rd. 1405 €
  • Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf

Die Vermittlung des theoretischen Wissens erfolgt am Studieninstitut in Hagen. Hier werden Ihnen u.a. Grundlagen des Bau-, Bauplanungs-, Boden-, Bauordnung-, Straßen- sowie Umweltrechts vermittelt. Daneben erlangen Sie Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungs- und Ordnungsrecht, im Beamtenrecht sowie im Bürgerlichen Recht mit Bezügen zum Vergabewesen.

Die praktische Ausbildung findet überwiegend im Bauordnungs- und Planungsamt der Stadtverwaltung Velbert statt, wo Ihnen Kenntnisse über Aufgaben, Tätigkeiten sowie Arbeits- und Funktionsweisen in den Bereichen Bau-, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht vermittelt werden.


Wir erwarten:

  • ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Architektur
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes dürfen Sie das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • gesundheitliche Eignung
  • teamorientierte Arbeitsweise und freundliches Auftreten
  • Entscheidungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick

Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.

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