Wir bieten:
- eine unbefristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD VKA bei Vorliegen der Voraussetzungen (in Vollzeit monatlich zwischen 3448,96 € und 4703,23€ brutto)
- eine Jahressonderzahlung sowie eine jährliche Leistungsprämie
- die Ergänzung des gesetzlichen Rentenanspruchs in Form einer betrieblichen Altersversorgung durch die Rheinische Zusatzversorgungskasse
- ein motiviertes und engagiertes Team
- eine vielseitige, interessante Tätigkeit
- gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: z.B. flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit
- Fahrradleasing
Ihre Aufgaben:
- Festsetzung bzw. Erlass von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Prüfung der Einkommensunterlagen
- Beratung der Erziehungsberechtigten
- Bearbeitung von Beitragsänderungen
Wir erwarten:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Rechtswesen oder im kaufmännischen Bereich mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und der Bereitschaft zur Teilnahme am Basisehrgang
- die Fähigkeit zum eigenständigen Umgang mit Rechtsvorschriften (städtische Satzungen, Landesrecht, EStG etc.)
- die Bereitschaft zu themenbezogenen Schulungen
- fundierte EDV-Kenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen und des Buchhaltungssystems H&H ProDoppik sowie die Bereitschaft, sich in die spezielle Software der Abteilung einzuarbeiten
- eine hohe Sozialkompetenz, gute kommunikative Fähigkeiten, ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Organisationsvermögen sowie ein sicheres Auftreten, auch gegenüber Publikum
Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.