wir bieten:
• eine befristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit für die Dauer von 12 Monaten
• eine attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag der Besoldungsgruppe S11a (in Vollzeit monatlich zwischen 3631,49 € und 5064,15 € brutto)
• eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
• einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5 Tage /Woche
• eine strukturierte und geschützte Einarbeitung
• eine Arbeit in jungen und engagierten Teams
• eine sukzessive Heranführung an die beruflichen Herausforderungen
• Teilnahmemöglichkeiten an erforderlichen Fortbildungen und Teamveranstaltungen
Ihre Einsatzgebiete:
Ihr Einsatz im Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Velbert kann in folgenden Bereichen stattfinden:
• Städtischer Jugendhilfedienst (JHD/ASD)
• Offene Kinder und Jugendarbeit/Erzieherischer Jugendschutz
• Jugendberufsagentur plus
• Beratungsbüro Zugewanderte aus Süd-Osteuropa
• Arbeit in den städtischen Jugendzentren und in der Mobilen Jugendarbeit
• Städtische Schulsozialarbeit
• Beratungstätigkeit in der städtischen Erziehungsberatung
• Beratungstätigkeit im städtischen Familienbüro/FamilienPunkt
bei Interesse Hospitation in anderen Fachbereichen und Abteilungen
Sie erhalten die Gelegenheit in einer Vielzahl der o.g. Arbeitsfelder zu hospitieren und sich praktisch zu erproben.
Wir erwarten:
- ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder ein vergleichbares sozialwissenschaftliches Studium ggfls. mit der Verpflichtung/Möglichkeit nach der Studienordnung ein Anerkennungsjahr zu absolvieren
- zum Einstellungszeitpunkt darf der Bachelorabschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegen
- gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Führerschein der Klasse B ist wünschenswert/hilfreich
Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.