Wir bieten Ihnen:
- Sicherheit: Eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit.
- Weiterbildung: Bei entsprechender Eignung und Leistung, sowie bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf innerhalb von drei Jahren angestrebt, um Sie in einer Ausbildung zum "Brandmeisteranwärter/-in" fortzubilden.
- Vergütung: Eine Vergütung nach TVöD EG N (monatlich zwischen 3490,40 € und 4239,52 € brutto). Im Rahmen der Weiterbildung zum/zur Brandmeisteranwärter/-in werden der Beamtin / dem Beamten auf Widerruf Anwärterbezüge und ein Anwärtersonderzuschlag, der nach derzeitiger Erlasslage 90 % der Anwärterzüge beträgt, gezahlt.
- Teamarbeit: Ein motiviertes und engagiertes Team
- Abwechslung: Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie die Zusammenarbeit mit Einsatzkräften der Feuerwehr
- moderne Arbeitsgeräte und persönliche Schutzkleidung
- Zusatzleistungen: Die kostenfreie Nutzung der Velberter Schwimmbäder sowie die freie Nutzung des Sportraums
Das bringen Sie mit:
- Fundierte Basis: Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ gemäß §1 NotSanG
- Mobilität: Den Besitz des Führerscheines C1 oder C
- Gesundheitliche Eignung: Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie die zur Berufsausübung an der Feuer- und Rettungswache erforderlichen Impfungen (Masern)
- Kommunikationsstärke: Kommunikative Kompetenz sowie die zur Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- Persönliche Fähigkeiten: Ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Flexibilität. Darüber hinaus zeichnen Sie sich durch ein hohes Maß an Empathie und Konfliktfähigkeit aus
- Körperliche Leistungsfähigkeit: Nachweise über Sportprüfungen (Deutsches Schwimmabzeichen Bronze, Deutsches Sportabzeichen Silber)
- Sorgfalt und Leistungsbereitschaft: Ein hohes Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt sowie Leistungsmotivation und eine hohe geistige sowie körperliche Belastbarkeit
In den Vorbereitungsdienst als Brandmeisteranwärter/-in kann eingestellt werden, wer:
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt (insbesondere müssen die Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen).
- mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
- für den feuerwehrtechnischen Dienst gesundheitlich geeignet ist.
- ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis (wird erst zum Einstellungstermin benötigt) vorweist.
- zum Zeitpunkt der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht älter als 38,5 Jahre alt ist
Weitere Informationen:
Im Zuge der Eignungsfeststellung ist es erforderlich, dass Sie vor der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgreich an einem dreistufigen Auswahlverfahren für die Brandmeisteranwärter/-innen teilnehmen.
Dieses beinhaltet die folgenden Teile:
1. schriftlicher Online-Test
Der schriftliche Online-Test findet nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt.
2. Sporttest
Sofern Sie erfolgreich am schriftlichen Test teilgenommen haben, werden Sie zum Sporttest eingeladen. Der Sporttest wird nach den Empfehlungen der deutschen Sporthochschule (weitere Informationen unter (https://feuerwehr-velbert.de/unsere-wehr/hauptamt/karriere.html) durchgeführt.
3. persönliches Vorstellungsgespräch
Nachdem der Sporttest erfolgreich absolviert wurde, werden die Bewerber/-innen der engeren Auswahl die Möglichkeit erhalten, sich in einem persönlichen Gespräch vorzustellen.
Mit Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an das durchführende Institut (geva-institut GmbH, Elisabethstr. 25, 80796 München) einverstanden.
Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.